RR weltweites jagen | Robert Reibenwein
RR weltweites jagen | Robert Reibenwein

AGB

Geschäftsbedingungen und allgemeine Information

Es werden die, gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beratenen, in Entsprechung des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe empfohlenen, Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in ihrer letztgültigen Fassung anerkannt und vereinbart. Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des PRG an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zur Anwendung Abweichend von Diesen wird vereinbart:

1.) Vermittlungsauftrag

Durch Ihre Unterschrift der Anmeldung beauftragen Sie uns mit der Organisation Ihrer Jagdreise und Sie bestätigen, dass Sie die Geschäftsbedingungen und allgemeinen Information gelesen und akzeptiert haben. Um alle für die Reise nötigen Formalitäten – wie Visum, Jagdlizenzen usw. -termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, Waffendaten usw., sofern nicht anders vereinbart, mindestens 50 Tage vor Reiseantritt bei uns eingelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren, da wir einen angemessenen Zeitraum benötigen, um alle entsprechenden Formalitäten fristgerecht erledigen zu können. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, muss der Kunde anfallende Mehrkosten bzw. daraus resultierende Stornokosten tragen, da unsere Partner die Jagd nicht kurzfristig mit anderen Jagdgästen durchführen kann.

2.) Zahlungsbedingungen

Mit dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Rechnung erhalten Sie auch die Vorschreibung für die fällige Anzahlung die – sofern nicht anders vereinbart –maximal 10 % des Arrangements beträgt .Sollte die Vorrauszahlung- trotz gegebener Nachfrist- nicht termingerecht bei uns eintreffen haben Sie keinen Anspruch zum Antritt der Reise und sie gilt als storniert. Die damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden getragen werden .Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des jeweiligen Jagdveranstalters .Sofern nicht anders vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd und Trophäengebühren sowie Gebühren für Versand und Importverzollung ausgeliefert.

3.) Jagdprotokoll und Trophäen

Nach Beendigung der Jagd und erfolgter Bewertung der Trophäen wird das Jagdprotokoll ausgestellt, das Anzahl, Art und Qualität der Jagdleistungen bestätigt. Das bei der Bewertung ermittelte Gewicht gilt als Grundlage zur Berechnung der Abschussgebühr, welche dem Jäger kein Recht zur Beanstandung einräumt. Das Jagdprotokoll muss in deutsch und in der Landessprache oder in einer für Jagdveranstalter und Jagdgast verständlichen Sprache abgefasst werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der im Jagdprotokoll eingetragenen Angaben. Das Jagdprotokoll ist die Grundlage für eventuelle Reklamationen. Beanstandungen müssen unbedingt sofort vor Ort dem Veranstalter oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Nicht im Jagprotokoll eingetragene Reklamationen können später nicht anerkannt werden.Der Jagdgast ist für die Überwachung der feldmäßigen Trophäenrohpräparation selbst verantwortlich, damit dies wunschgemäß durchgeführt wird. Nachträgliche Reklamationen, dass das Cape zu kurz abgenommen, oder der Schädel zu lang gekocht wurde, usw. können von uns nicht anerkannt werden. Die Instruktionen für die Desinfektion, Verpackung und für den Versand der Trophäen müssen vom Kunden erteilt werden .Für die Erledigung der Einfuhrformalitäten ist der Jagdgast selbst verantwortlich, bzw. er hat jemand damit zu beauftragen. Der Kunde ist für den Rücktransport der Trophäen in sein Heimatland selbst verantwortlich RR Weltweites Jagen übernimmt bei Beschädigung der Trophäen bei unsachgemäßer Behandlung, aber auch für Bruch oder Verlust im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes, wie für Verzollung keine Verantwortung und auch keine Haftung.

4.) Haftung/Haftungsbeschränkungen

Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Reise- und Jagdvertrages haften wir für ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung. Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke könne wir keine Haftung übernehmen- es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild frei gibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung ob sie es auch wirklich erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen – auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risken (Expeditionscharakter). Wir haften nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts solcher Risken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Wir können für Schäden an ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernehmen. RR Weltweites Jagen haftet nicht infolge höherer Gewalt entstandener Schäden, für Verspätung der Beförderungsmittel, Änderung der Fahrpläne, Verlust oder Diebstahl von Gebäck, Jagdwaffen, Optik, Munition, Kostbarkeiten oder Währungen, Unglücksfällen, Todesfällen, Unfällen sowie anderen Zwischenfällen, die aus von uns unabhängigen Gründen vorkommen. RR Weltweites Jagen behält sich das Recht vor, das Programm und das Quartier im Rahmen der gleichen Kategorie zu ändern. Jegliche Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich der Jagd, die zwischen den ausländischen Jägern und Drittpersonen ohne uns getroffen werden, sind für unser Büro nicht bindend. Bei Wechselkurs- oder Flugpreis-Änderungen kann sich der Preis geringfügig ändern. Bei allen Angeboten tritt RR Weltweites Jagen als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter auf und kann keine Haftung übernehmen.

5.) Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei ev. auftretenden Leistungsstörungen oder nötigen Änderungen im Reiseverlauf alles ihm Zumutbahre zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangementpreis berechnet. Mehrkosten für ev. Umbuchung von Flügen u.s.w. müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden.

6.) Rücktritt des Veranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B.: Höhere Gewalt, die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise in Frage stellen. In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein zumindest gleichwertiges Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenze des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen in voller Höhe refundiert.

7.) Rücktritt durch den Kunden

Unter Einhaltung der Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Ein Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei einem Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Beträge in Rechnung gestellt: Buchungsgebühren, Kosten für bereits beantragte Visa und Waffeneinfuhrerlaubnisse, Kosten für Absagen von Flügen, Fähren, Leihwagen, Hotelkosten etc.. Bei Stornierung bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn werden 30% der Arrangementkosten berechnet, bei Stornierungen zwischen 60 und 31 Tagen vor Reisebeginn 50%, bei Stornierungen kürzer als 31 Tage vor Reisebeginn werden alle gebuchten Leistungen als Stornogebühr berechnet. Es ist von Vorteil, Versicherungen aus unserem Programm abzuschließen.Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketbuchungen zusätzliche Transfers, Hotelkosten usw. müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden.

8.) Kundengeldsicherung

RR Weltweites Jagen ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragungsnummer 2007/0012 registriert und nimmt an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Es werden die von RR Weltweites Jagen veranstalteten Pauschalreisen durch Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Region St.Pölten reg.Gen.m.b.H 3100 St.Pölten Franziskanergasse 4, abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche – bei sonstigem Anspruchverlust – binnen 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz an die Schadensregulierungsstelle der Europäischen Reiseversicherungs- AG 1090 Wien, Augasse 5-7 Tel.: 01/3172500 Fax.: 01/3199367 zu stellen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von RR Weltweites Jagen finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 11761808

9.) Versicherungen

Unsere Angebote und Leistungen enthalten keine Versicherungen. Der Jagdgast ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle gesundheitlichen wie materiellen Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen.

10.) Gerichtstand

Zuständig für eventuelle Streitigkeiten sind für beide Parteien österreichische Gerichte – bzw. das Gericht St. Pölten.
Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung bestätigen Sie, die Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.